Judikaturwende in Sachen Aarhus-Konvention: Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erkennt NGO-Parteistellung im Wasserrechtsverfahren Schwarze Sulm an.
Erfolg gibt Hoffnung für alle Flüsse, die unseren Schutz brauchen…
„Langer Atem zahlt sich auch in Sachen Wasserrechtsverfahren aus! Seit mehr als zehn Jahren ringen Umweltorganisationen, BürgerInneninitiativen und UmweltschützerInnen darum, Parteistellung im Verfahren rund um den Bau eines Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm zu bekommen, um ihre Einwände gegen die höchst kritischen Wasserkraftwerkspläne vorbringen zu können. Das neue VwGH-Erkenntnis bringt jetzt eine Wende in diese Causa – eine neue Ära in Sachen Mitspracherecht für NGOs in Umweltverfahren beginnt. Wir begrüßen die Judikaturwende des VwGH, die dieser damit im Umweltrechtsschutz vollzogen hat!“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
VwGH gibt außerordentlicher Revision des Arbeitskreises zum Schutz der Koralpe statt
„Mit dem nunmehr vorliegenden VwGH-Erkenntnis (Anm: Geschäftszahl: Ra 2015/07/0152-6) steht schwarz auf weiß fest: Der Umweltschutzorganisation Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe ist Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Sulm zu gewähren! Damit besteht erstmals (!) für eine Umwelt-NGO die Möglichkeit, sich inhaltlich in diesem höchst kontroversiellen Wasserkraftwerksverfahren, das bereits auch den EuGH beschäftigt hat, einzubringen. Der Ausschluss von Umwelt-NGOs aus Wasserrechtsverfahren ist damit endlich Geschichte. Nun können wir auch vor Gericht für die Natur eintreten und jenen Rechtsschutz beanspruchen, der uns schon längst zugestanden hätte. Wir freuen uns über diesen Erfolg für die Sulm und alle Flüsse, die unseren Schutz brauchen
“, erklärt Barbara Weichsel-Goby, Umweltrechtsexpertin des Umweltdachverbandes.
VwGH greift NGO-Beschwerde auf: Pflicht auf UVP-Verfahren wird geprüft…
Außerdem hat der VwGH eine Beschwerde von WWF und Ökobüro aufgegriffen und eine Prüfung auf Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung angesetzt. Die NGO’s argumentieren, dass die kumulative Wirkung der beiden in enger Verbindung stehenden Projekte (Wasserkraftwerk Schwarze Sulm und Koralpen-Pumpspeicher) bisher nicht ausreichend geprüft wurden. Zudem wurden die kumulativen Auswirkungen der beiden Kraftwerksprojekte auf ein ökologisch wertvolles (und durch die geplante Wasserableitung wohl massiv bedrohtes) Naturdenkmal an der Schwarzen Sulm nicht festgestellt.