Heute melden wir uns mit einer sehr erfreulichen Nachricht. Kürzlich haben wir das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) in der Sache „Wasserrechtliche Bewilligung des Projektes Kraftwerk Schwarze Sulm“ erhalten. Der AK hat ja bekanntlich gemeinsam mit dem WWF und dem ÖKO-Büro gegen die Entscheidung des Steirischen Landes-verwaltungsgerichts eine außerordentliche Revision beim VwGH eingebracht.
Der VwGH hat nun mit Erkenntnis vom 04.07.2024 die vom LVwG erteilte wasserrechtliche Bewilligung (Entscheidung vom 23. Mai 2023) wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben und an das Landesverwaltungsgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Das bedeutet, dass das Projekt über keine rechtskräftige Bewilligung verfügt und somit nicht gebaut werden kann. Der AK freut sich, dass seine Bemühungen um den Erhalt der Schwarzen Sulm und die erhobenen Einwendungen gegen das Projekt nun auch vom Höchstgericht bestätigt wurden. Wann es zu einer Neuverhandlung am Steirischen
Landesverwaltungsgericht kommen wird, ist nicht absehbar.
Somit kann das Wasser der Schwarzen Sulm auch weiterhin ungebremst und wild von der Koralpe ins Sulmtal fließen.