Heute hat der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und die Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“ mit großer Freude das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zum Projekt Pumpspeicher erhalten. Wie in den Medien bereits berichtet, stützt das BVwG seine ablehnende Entscheidung auf die Tatsache, dass die Koralpe als Natura 2000 Gebiet bereits nominiert ist, eine genaue Verordnung der Flächen aber bis heute nicht existiert. Die Durchführung einer UVP zum Projekt Pumpspeicher Koralpe hätte also ohne die genaue Verordnung des Natura 2000 Gebietes Koralpe gar nicht durchgeführt werden dürfen.
Heute ist aber auch ein guter Tag für den Natur- und Umweltschutz, weil unsere einzigartige Koralpe nicht einem, von Beginn an höchst umstrittenen Projekt geopfert wird.
Heute ist aber auch ein guter Tag für den Rechtsstaat Österreich.
Ein juristisch und technisch mit eklatanten Mängeln behaftetes Projekt wurde von der Abteilung 13 der steiermärkischen Landesregierung bewilligt. Der Rechnungshof hat diese Abteilung geprüft und in seinem Bericht vom Juni 2023 über das Zustandekommen der Bewilligung des Projekts Pumpspeicher berichtet. Nicht der verfahrensführende Beamte, sondern das Planungsbüro der Projektwerber hat große Teile des Bescheides verfasst – ein unzulässiger Vorgang. Das BVwG hat schließlich, den von insgesamt 17 Parteien beeinspruchten Bewilligungsbescheid erster Instanz aufgehoben.
Der Rechtsstaat funktioniert.
Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS hat dazu treffend festgestellt: „Diese rechtskräftige Entscheidung in der Sache, ist nach all den verfahrensrechtlichen Absurditäten bei der Steiermärkischen Landesregierung ein guter Tag für das Umweltrecht und ein guter Tag für die Energiewende, die heute vom Trittbrettfahrertum eines Substandardprojektes befreit wurde“.