Schwarze Sulm und Pumpspeicher

Liebe Freundinnen, liebe Freunde der Koralpe!

Seit unserem letzten Newsletter vom Oktober 2021 hat sich einiges getan:

Im Herbst wurde bekannt (Kronen Zeitung, Kleine Zeitung und der ORF haben berichtet), dass die
Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs, der Bestechung und
Bestechlichkeit gegen MitarbeiterInnen der Abteilung 13 der Steiermärkischen Landesregierung ermittelt. Bekanntlich ist es diese Abteilung 13, die die Verfahren der Projekte auf der Koralpe (KW Schwarze Sulm und Pumpspeicher) geführt und erstinstanzlich auch bewilligt hat.
Auf die Ergebnisse der Ermittlungen in diesem Verfahren sind wir natürlich besonders gespannt.
Lesen Sie dazu im Anhang die Presseaussendung des Umweltbüros VIRUS vom 9.11. 2021.

KW Schwarze Sulm
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Revisionen der NGOs bekanntlich stattgegeben und das Landesverwaltungsgericht mit der Prüfung der Rechtssache beauftragt.  In dieser Angelegenheit wird am 20. April 2022 eine mündliche Verhandlung am Landesverwaltungsgericht stattfinden. Selbstverständlich wird der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und des Weststeirischen Hügellandes gemeinsam mit den anderen Parteien gut vorbereitet an dieser Verhandlung teilnehmen.

Pumpspeicher Koralm:
Nach der erstinstanzlichen Bewilligung durch die Abteilung 13 der Steiermärkischen Landesregierung haben zahlreiche Parteien im Verfahren Beschwerde erhoben (wir haben berichtet). Somit ist das Bundesverwaltungsgericht in Wien, als zweite Instanz am Wort. Zu dieser Sache fand am
30. März 2022 eine mündliche Verhandlung zu einzelnen Themen wie z. B. Natur- und Gewässerschutz statt. Diese Verhandlung war durchaus bemerkenswert.
Lesen Sie dazu im Anhang die Presseaussendung des Umweltbüros VIRUS vom 30.3.2022.

Wir bleiben natürlich weiter dran und werden berichten.

Mit lieben Grüßen

Andreas Mathauer
Sprecher der Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“

Rehm zu Korruptionsvorwürfen gegen UVP-Behörde: Ungeheuerliches Sittenbild im Land Steiermark

Umweltverfahren mit schwerer Schlagseite

Wien (OTS) – Als „ungeheuerliches Sittenbild“ bezeichnet Wolfgang Rehm, UVP-Experte der Umweltorganisation VIRUS die gegen Spitzenbeamte des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung erhobenen Vorwürfe. „Laut Bericht der Kronenzeitung und weiterer Medien ermittelt die Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Erweisen sich die Vorwürfe als zutreffend, übersteigt dies alles was bisher an Schieflage und Projektwerberlastigkeit zu verzeichnen war. Es braucht restlose Aufklärung und weitreichende Konsequenzen“.

Es gehe jedenfalls nicht an, dass, wie berichtet, Planer an Stelle der Behörde Bescheide verfassen würden. „Offen ist auch die Frage, ob deren Auftraggeber bzw. rechtsfreundliche Vertretungen Kenntnisse von den Vorgängen hatten, dass man nichts davon mitbekommt, wenn so etwas passiert, ist schwer vorstellbar“, so Rehm. Als am Verfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Koralm beteiligte Umweltorganisation sei VIRUS die Verfahrensführung schon lange aufgefallen. „ Das ist völlig einseitige schwere Schlagseite bis hin zu einer sachverhaltsunabhängigen alle negativen Gutachten ignorierenden Entscheidung. Projektwerberbegünstigend vorzugehen sei abseits dieses Extrembeispiels in Österreich aber länderübergreifend an der Tagesordnung und mit ein Grund warum viele Verfahren so lange dauern würden. „Wen es darum geht, politisch erwünschten Projekten eine Genehmigung zu verschaffen, werden auch Komapatienten jahrelang an die Lebenserhaltung gehängt“, kritisiert Rehm. Dies grundsätzlich bei Behörden überall so, die Dimension, die in der Steiermark beim Beamtenhandeln nun möglicherweise erreicht wurde, aber ebenso einzigartig wie das Ausmaß der Unterstützung, das Projekte wie das Koralmkraftwerk politisch und von der Landesregierung direkt bekommen. „Der Landeshauptmann und die Landesräte müssen sich schon die Frage gefallen lassen, welches Klima sie schaffen, wenn sie Projektwerbern alles hinten hineinschieben, von Übertragung von Landesgründen, samt Vorkaufsrechten, von Jagdrechten bis hin zur wunschgemäßen Aufhebung von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern, hier braucht es dringend einen Reinigungsprozess,“ so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at
9.11. 2021

Koralm-Pumpspeicher: Skandal-Behörde schwänzt Gerichtsverhandlung

Rechtsgespräch am BVwG zeigt massive Probleme beim Natur- und Gewässerschutz


Wien (OTS)
 – Wie die Umweltorganisation VIRUS bekannt gibt fand im UVP-Beschwerdeverfahren zum umstrittenen Pumpspeicherkraftwerk Koralm am Mittwoch eine erste Tagsatzung am Wiener Bundesverwaltungsgericht statt. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „In einem Rechtsgespräch sind massive Probleme beim Natur- und Gewässerschutz in selten gekannter Schärfe zutage getreten. Eine große Überraschung war allerdings, dass die belangte Behörde gar nicht vertreten war und die Gerichtsverhandlung quasi geschwänzt hat“

Der Grund für diesen historisch einmaligen Vorgang liege darin, dass die Abteilung 13 der steiermärkischen Landesregierung wegen staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch auch im Zusammenhang mit dem Koralm-Verfahren – es gilt die Unschuldsvermutung – in die Schlagzeilen geraten war. In Folge seien die Leiterin und zuständige Referent abgezogen worden und habe das entstandene Vakuum bisher offensichtlich noch nicht geschlossen werden können. Vertreten waren hingegen beide Projektverantwortliche mit ihren Planern und neuer Rechtsvertretung, weiteres auf Beschwerdeführerseite die Umweltanwältin, Umweltorganisationen, Nachbarn und die Marktgemeinde Bad Schwanberg durch ihren Rechtsanwalt sowie Auskunftspersonen. Laut Rehm sei das geplante Kraftwerk von energiewirtschaftlich geringer Bedeutung, hätte zwar einen großen Maschinensatz aber ein kleines Speicherreservoir und keinen natürlichen Zufluss, würde also keine zusätzliche Primärenergie aus erneuerbaren Energien bereitstellen können, sondern grundsätzlich den im Netz vorhandenen Strommix zum Pumpen verwenden können. „Hinsichtlich Wirkung und Einsatzmöglichkeit werden immer wieder unverantwortlich Utopien verbreitet, die der Realität nicht standhalten. Besonders tut sich hier der ehemaligen VP-Wirtschaftslandesrat Paierl hervor. So würde keine Abhängigkeit von schädlichen Energieformen verringert sondern diese im ungünstigen Fall noch gefördert“, so Rehm. Im Gegenzug stünde das Projekt in vielfältiger Weise mit dem Gewässerschutz insbesondere an der Schwarzen Sulm und nationalem wie europäischem Naturschutzrecht in Konflikt – in noch größerem Ausmaß als sich das bisher schon gezeigt habe. Die Vorgangsweise der Steiermärkischen Landesregierung bei der teilweisen Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes, um die UVP-Pflicht zu vermeiden, sowie bei der Nichtumsetzung von EU-Vorgaben bei den Europaschutzgebieten habe sich in jeder Hinsicht als kontraproduktiv gezeigt. „Als Fazit des gestrigen Gerichtstages zur Umweltverträglichkeitsprüfung kann ich zusammenfassend sagen, wenn das das BVwG den offenkundig mängelbehafteten Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung nicht gleich behebt dann haben wir ein langes und sowohl rechtlich als auch inhaltlich und aufwändiges Gerichtsverfahren vor uns,“ so Beschwerdeführer Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

30.03.2022